Allgemeine Geschäftsbedingungen der Weber Verkehrstechnik GmbH

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit der Weber Verkehrstechnik GmbH. Ebenso für Folgegeschäfte, falls diesen nicht schriftlich widersprochen werden.

§ 2 Bindung an den Vertrag, Kündigung

Der Vertrag kommt nach Auftragsbestätigung in Text – oder elektronischer Form ( §§ 126 a und §§ 126 b BGB ) zustande.

§ 3 Preise

Es gelten die allgemeinen Preise der Weber Verkehrstechnik GmbH. Alle Preise sind Netto Preise.

§ 4 Fälligkeit

Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Nach Ablauf des vereinbarten Zahlungstermins behält sich die Gesellschaft vor, den fälligen  Rechnungsbetrag mit 12 % Zinsen p.a. zu verzinsen.

§ 5 behördliche Genehmigungen und Terminverschiebung

Verantwortlich für die Erbringung behördlichen Genehmigungen zum Einrichten der Verkehrssicherungsmaßnahme ist der Auftraggeber. Kurzfristige Terminänderungen werden nach Möglichkeit umgesetzt, können aber nicht gewährleistet werden. Evtl. vorher angefallene Kosten werden vom Auftraggeber gegen Nachweis übernommen. Im Besonderen, Ausfall für Personalstunden, zusätzlich angemietetes Equipment, Dispositionspauschale.

§ 6 Gewährleistung

Schäden die während des Auf – und Abbaus der Maßnahme entstehen, werden durch die Weber Verkehrstechnik GmbH im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung gedeckt. Schäden die während der Mietzeit durch Einwirken Dritter oder höhere Gewalt ( Erdbeben, Sturm etc.) entstehen, werden durch den Auftraggeber gedeckt. Der Auftraggeber bestätigt mit Auftragserteilung, das er eine private / geschäftliche Haftpflichtversicherung besitzt und diese für aufgetretene Schäden eintritt.

Mit der Übergabe des Mietgegenstandes gehen sämtliche Gefahren auf den Mieter über, insbesondere diejenigen des Verlustes oder des Diebstahls. Für den Fall des Diebstahls, der Beschädigung durch Dritte und sonstige Delikte ist der Mieter zur unverzüglichen Anzeige bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle und der diesbezüglichen Beweissicherung sowie zur unverzüglichen Benachrichtigung des Vermieters in allen vorgenannten Fällen verpflichtet.

§ 7 Rückgabe von vermietetem Material

Das gemietete Material muss in dem gleichen Zustand zurückgegeben werden, wie es in Empfang genommen wurde. Evtl. Schäden oder Diebstahl werden mit den Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten berechnet.

§ 8 Verantwortlichkeit

Die Verantwortung und der Eingriff in den öffentlichen Straßenverkehr liegen in der Verantwortung des Auftraggebers. Die Mitarbeiter der Weber Verkehrstechnik GmbH verhalten sich weisungsgebunden gegenüber den Auftraggebern, solange es sich in einem für sie sicheren Rahmen bewegt.  Die von Weber GmbH geschulten Mitarbeiter sind nach den Regeln der StVO geschult und angehalten Sperrungen nur im behördlich genehmigten Rahmen durchzuführen. Die Mitarbeiter der Weber GmbH sind angehalten, die Auftraggeber auf nicht ordnungsgemäße Handlungen, die den Eingriff in die StVO beinhalten, hinzuweisen.

Der Kunde hat für die Dauer der Mietzeit die Aufsichtspflicht und trägt das Verlust- und Beschädigungsrisiko.

Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Mieter.

Kontroll- und/oder Wartungsfahrten durch den Vermieter sind nicht Bestandteil des Vertrages.

§ 9 Überstunden, Nachtzuschläge und Feiertagsarbeit

Sollten keine anderen Absprachen bestehen, gelten die gesetzlichen Grundlagen für Wochenend – und Feiertagsarbeit. Sowie für Überstunden. Nachtarbeit beginnt ab 22:00 Uhr und endet 06:00 Uhr.

§ 10 Arbeitsort und Ende

Arbeitsbeginn und Ende  ist ab/bis Gelände Weber Verkehrstechnik GmbH – Flohrstr. 26-32 in 13507 Berlin.

§ 11 Sonstiges

Sollten einige Bestimmungen der AGB´s nicht dem allgemeinen Recht entsprechen, betrifft das nicht die sonstigen Vereinbarungen.

 

Stand: 06.09.2021

 

 

Weber Verkehrstechnik GmbH

Flohrstr. 26-32

13507 Berlin